Der Gesetzgeber verpflichtet alle Unternehmen, ihre Archivierung bis zum Jahresende auf Vordermann zu bringen. Ab dem 1. Januar 2017 müssen die sogenannten GoBD (Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen) konsequent umgesetzt werden. Das heißt beispielsweise, dass nicht nur Anhänge, sondern auch Inhalte einer E-Mail-Korrespondenz revisionssicher bereitzuhalten sind.